Transparenz und Korruptionsvermeidung

Korruption zerstört Leben, verletzt die Würde des Menschen und behindert die gesellschaftliche Entwicklung. Deshalb verpflichten sich die Werke unter dem Dach der EMW zu Transparenz und Partizipation und zum gemeinsamen Kampf gegen jede Form von Veruntreuung, Zweckentfremdung und Korruption.

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Mit Transparenz gegen Korruption

Transparenz ist ein Zustand umfassender Information und Rechenschaft. Transparenz ist angewiesen auf eine offene Kommunikation – auch und gerade in kritischen Situationen. So wird Klarheit und Wahrhaftigkeit im Umgang mit anvertrauten und eigenen Mitteln geschaffen. Durch eine bewusste Trennung von Zuständigkeiten, geeigneten Kontrollmechanismen und durch die Partizipation verschiedener Interessensgruppen und Akteur*innen, wird die Einhaltung geltender Satzungs- und Verfahrensregelungen garantiert.

Die EMW hat hierzu verschiedene vorbeugende Maßnahmen initiiert.


  • Als Mindeststandards sollten allgemein gelten
    • Finanztransfers und Projektentwicklung sowie Personalaustausch erfolgen im Rahmen schriftlicher Vereinbarungen.
    • Entscheidungs- und Ausführungskompetenzen im Rahmen finanziell relevanter Maßnahmen sind personell zu trennen.
    • Verwaltungskapazitäten werden auf ihre Eignung und Angemessenheit geprüft und durch kontinuierliche Fort- und Weiterbildung sowie geeignete personelle Maßnahmen gestärkt (capacity building).
    • Haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf vorhandene Verhaltenskodizes verpflichtet.
    • Die Annahme von Geschenken oder sonstigen Zuwendungen oberhalb von Geringfügigkeitsgrenzen bzw. außerhalb der Grenzen des kulturell Üblichen ist zu untersagen.
    • Strafrechtlich relevante Handlungen sind den zuständigen Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen.

  • Im Finanzbereich ist zu beachten
    • Bei Zahlungsvorgängen gilt das Vieraugenprinzip.
    • Rechnungslegung hat nach allgemein gültigen nationalen bzw. internationalen Standards zu erfolgen. Eine regelmäßige externe Finanzprüfung sollte in jedem Fall statttfinden.
    • Interne Kontrollmechanismen, z.B. unangekündigte Kassenprüfungen, sind zu etablieren.
    • Vorgänge, die sich auf einen Austausch in Geld oder sonstigen Leistungen beziehen, sind schriftlich zu dokumentieren.

  • Weitergehende Maßnahmen
    • Korruptionsgefährdete Bereiche sollten mittels Risikoanalyse identifiziert werden. In besonders durch Korruption gefährdeten und nach einer Risikoanalyse entsprechend identifizierten Bereichen kann sich eine personelle Rotation in bestimmten festzulegenden Zeitabständen empfehlen.
    • Für Finanzverantwortliche der Werke, Mitgliedskirchen und Partner sollen gemeinsame Richtlinien entwickelt und regelmäßige Schulungen sowie ein entsprechender Austausch durchgeführt werden.
    • Regelungen zur Vermeidung von Amtsmissbrauch sollten getroffen werden.

  • Maßnahmen zur Aufklärung von Korruptionsfällen

    Informationen über korruptionsverdächtige Sachverhalte sind an eine zuständige Person weiterzuleiten. Diese hat sich selbst um die Aufklärung zu bemühen und/oder weitere Personen oder Gremien einzuschalten. Angemessene Strukturen und Verfahrensregelungen sind zu schaffen. Zum Schutz von Hinweisgeber*innen kann eine neutrale Person benannt werden.

    Ein geordnetes Verfahren soll eine objektive Aufklärung ermöglichen und den individuellen Schutz von Hinweisgeber*innen sicherstellen. Für die Besetzung einer Ombudsperson bieten sich Personen aus den ehrenamtlichen Aufsichtsgremien oder externe Dritte an. Diese müssen ungehinderten Zugang zu allen relevanten Daten haben.


  • Sanktionen

    Bei erwiesener Korruption oder dem vorsätzlichen Missbrauch von „whistle blowing“ ist angemessen zu reagieren. Es ist dabei nach Sanktionen gegenüber Personen und Institutionen im Rahmen der jeweiligen Verantwortung und Zuständigkeit zu unterscheiden.

    Mögliche Sanktionen gegenüber Personen:

    • arbeits- und dienstrechtliche Sanktionen
    • Amtsenthebung bei ehrenamtlichen oder sonst gewählten oder berufenen Personen
    • Rückzahlung von Mitteln aus eigener Tasche
    • zwingende Anzeige bei strafrechtlich relevantem Verfahren.

    Mögliche Maßnahmen gegenüber Institutionen:

    • Kürzung oder Einbehaltung von Mitteln oder Zuweisungen
    • Umschichtung von Mitteln oder Zuweisungen zur Behebung des Schadens
    • Vereinbarung von „Penalties“, die für Verstöße gezahlt oder von Zahlungen abgezogen werden können
    • im äußersten Fall Beendigung der Partnerschaft.


Rahmenrichtlinie

Die Rahmenrichtlinie zur Förderung von Transparenz und Vermeidung von Korruption steht in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Portugiesisch und Kisuaheli zur Verfügung.

Publikationen

In der Dokumentation „Korruption und Transparenz – Rechenschaft in ökumenischen Beziehungen“ wurden Texte eines Beratungsprozesses veröffentlicht, der in der EMW-Gemeinschaft seit längerem geführt wird.

Bücher & Broschüren

Korruption und Transparenz – Rechenschaft in ökumenischen Beziehungen

Korruption tötet – das ist wohl die stärkste Aussage, die in Texten der vorliegenden Dokumentation zu finden ist, und sie verdeutlicht die Dringlichkeit und die Reichweite eines Problems, dem sich Kirchen, Missions- und andere kirchliche Werke und Entwicklungsorganisationen in den vergangenen Jahren gestellt haben.

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Frauke Albers

„Hinter jeder Zahl verbirgt sich ein Mensch. Daher können Zahlen spannende Geschichten erzählen. Kreativität und Fingerspitzengefühl helfen Lösungen zu finden, wo vorher Fragen oder Probleme waren. Darin sehe ich meine Gabe. Mit dieser Gabe möchte ich Kirche mitgestalten – gespannt, offen und ungezählt fröhlich!“

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